Mietvertrag – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):
Haftung und Abstellpflicht des Mieters
Gefahrenübergang: Der Mieter trägt ab der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrades die alleinige Verantwortung für das Mietobjekt.
Haftungsumfang: Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit für , Verlust oder Diebstahl des Fahrrades in voller Höhe.
Sorgfaltspflicht: Das Fahrrad ist bei Nichtgebrauch stets ordnungsgemäß mit dem bereitgestellten Schloss an festen Gegenständen zu sichern.
Nachtabstellpflicht: In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist das Fahrrad zwingend in einem verschlossenen, einsehgeschützten Raum (z. B. Fahrradkeller, Garage oder innerhalb des Wohngebäudes) abzustellen.
Nachweispflicht: Bei Diebstahl aus einem Gebäude muss der Mieter den Nachweis über das ordnungsgemäße Verschließen des Raumes und des Fahrrades erbringen.