Sicherung- Diebstahl

Mietvertrag – Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Haftung und Abstellpflicht des Mieters

Gefahrenübergang: Der Mieter trägt ab der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrades die alleinige Verantwortung für das Mietobjekt.

Haftungsumfang: Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit für , Verlust oder Diebstahl des Fahrrades in voller Höhe.

Sorgfaltspflicht: Das Fahrrad ist bei Nichtgebrauch stets ordnungsgemäß mit dem bereitgestellten Schloss an festen Gegenständen zu sichern.

Nachtabstellpflicht: In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist das Fahrrad zwingend in einem verschlossenen, einsehgeschützten Raum (z. B. Fahrradkeller, Garage oder innerhalb des Wohngebäudes) abzustellen.

Nachweispflicht: Bei Diebstahl aus einem Gebäude muss der Mieter den Nachweis über das ordnungsgemäße Verschließen des Raumes und des Fahrrades erbringen.

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